Motorboote Kat. A

Diese Kategorie benötigen Sie, um ein Schiff mit einer Motorisierung von mehr als 6.0 kW (8PS) zu führen.
Auf dem Bodensee wird dieser Führerschein schon ab einer Leistung von 4.4 kW (6PS) benötigt.

Anforderungen:

Der/die Bewerber/in muss geistig und körperlich zur Führung eines Schiffes geeignet sein, darf nach seinem bisherigen Verhalten keine charakterlichen Mängel aufweisen, die ihn voraussichtlich nicht befähigen, die Verantwortung als Schiffsführer/in zu tragen.

18 Jahre

darf nicht älter als 24 Monate sein und muss von einem Schweizer Optiker/Arzt durchgeführt sein.

  • über 65 Jahre und / oder bei Behinderungen
  • ungenügendes Hörvermögen
  • andere einschränkende oder gesundheitliche Beeinträchtigungen
  • die Suche nach anerkannten Ärzten sowie alle Informationen über die Anforderungen an die Fahreignung finden Sie auf www.medtraffic.ch

müssen über eine gültige Verkehrsmedizinische Untersuchung verfügen (nicht älter als 2 Jahre)

Spezialfälle:

  • Rheinprüfung zum Befahren der Strecke zwischen Stein am Rhein und Schaffhausen
    Wenden Sie sich an eine/n Ausbilder/in in der betroffenen Region.
     
  • Kategorie A beschränkt auf Segelschiffe
    Diese Kategorie berechtigt zum Führen eines Segelschiffes mit einer Motorenleistung von über 6.0 kW (Bodensee 4.4 kW). Die Prüfung wird auf einem entsprechenden Segelschiff abgenommen.
    Wird später die Kategorie A beantragt, muss eine vollständige Prüfung abgelegt werden.
    Da das Ausbildungsangebot klein ist und nicht in jedem Kanton die Prüfung abgelegt werden kann, wird diese Kategorie nicht empfohlen.