Diese Kategorie benötigen Sie, um ein Güterschiff zu führen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei einem Schifffahrtsunternehmen, welches entsprechende Schiffe betreibt oder bei Ihrer Schifffahrtsbehörde.
Der/die Bewerber/in hat eine Fahrpraxis von 150 Tagen nachzuweisen.
Der/die Inhaber/in eines Führerausweises der Kategorie C hat sich bis zum vollendeten 50. Altersjahr alle fünf Jahre, vom 51. Altersjahr bis zum vollendeten 75. Altersjahr alle drei Jahre und danach alle zwei Jahre ärztlich untersuchen zu lassen.
Anforderungen
21 Jahre
darf nicht älter als 24 Monate sein und muss von einem Schweizer Optiker/Arzt durchgeführt sein.
- darf nicht älter als 2 Jahre sein
- die Suche nach anerkannten Ärzten sowie alle Informationen über die Anforderungen an die Fahreignung finden Sie auf www.medtraffic.ch