Allgemeine Informationen

Folgende Schiffe dürfen ohne Führerschein geführt werden:

  • Alle Schiffe ohne Maschinenantrieb
  • Alle Schiffe mit einer Motorisierung bis und mit 6.0 kW / 8 PS (Bodensee 4.4 kW / 6 PS)
  • Alle Schiffe unter Segel bis und mit 15 m2  (Bodensee 12 m2) Segelfläche gemäss Schiffsausweis

Der/die Führer/in eines Schiffes mit Maschinenantrieb bis 6.0 kW (8PS) muss mindestens 14 Jahre alt sein.
 
Einen schweizerischen Führerausweis benötigen:

  • Personen, die seit mehr als zwölf Monaten in der Schweiz Wohnsitz haben
  • Personen, die Schiffe der Ausweiskategorie A führen (mit einer Motorisierung über 6.0 kW / 8 PS - Bodensee über 4.4 kW / 6 PS)
  • Personen, die Schiffe der Ausweiskategorie D führen (Segelfläche über 15 m2 - Bodensee über 12 m2)
  • Personen, die in der Schweiz immatrikulierte Schiffe der Ausweiskategorien B, C und E gewerbsmässig führen

 
Führen eines ausländischen Schiffes:
 
Wer sich vorübergehend in der Schweiz aufhält, darf ein schweizerisches Schiff der Kategorie führen, für die er/sie eines der folgenden Dokumente vorweisen kann:
 
a.    einen nationalen Führerausweis;
b.    ein internationales Zertifikat, das auf der Grundlage der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ausgestellt wurde.
 
Wer sich vorübergehend in der Schweiz aufhält, darf sein ausländisches Schiff führen, wenn aus seinem Führerausweis ersichtlich ist, dass er in seinem Land dieses Schiff führen darf (Informationen vom Bundesamt für Verkehr).
 
Vorbehalten bleibt das Mindestalter:

  • 14 Jahre zur Führung von Segelschiffen der Kategorie D (Segelfläche über 15 m2 - Bodensee über 12 m2)
  • 18 Jahre zur Führung von Motorschiffen der Kategorie A (Motorisierung über 6.0 kW - Bodensee über 4.4 kW)