Anforderungen:
Der/die Bewerber/in muss geistig und körperlich zur Führung eines Schiffes geeignet sein, darf nach seinem bisherigen Verhalten keine charakterlichen Mängel aufweisen, die ihn voraussichtlich nicht befähigen, die Verantwortung als Schiffsführer zu tragen.
14 Jahre
darf nicht älter als 24 Monate sein und muss von einem Schweizer Optiker/Arzt durchgeführt sein.
- wenn Alter über 65 Jahre und / oder bei Behinderungen
- wenn ungenügendes Hörvermögen
- wenn andere einschränkende oder gesundheitliche Beeinträchtigungen vorliegen
- die Suche nach anerkannten Ärzten sowie alle Informationen über die Anforderungen an die Fahreignung finden Sie auf www.medtraffic.ch
müssen über eine gültige Verkehrsmedizinische Untersuchung verfügen (nicht älter als 2 Jahre).