Internationales Zertifikat
Auf Antrag wird Inhabern/Inhaberinnen eines schweizerischen Führerausweises der Kategorien A und D ein internationales Zertifikat basierend auf der Resolution Nr. 40 (der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa) von der zuständigen Schifffahrtsbehörde, die den nationalen Ausweis abgegeben hat, ausgestellt.
Das Zertifikat gilt nicht als Ausweis auf schweizerischen Gewässern.
Der Gültigkeitsbereich des internationalen Zertifikates wird auf schiffbare Binnenwasserstrassen beschränkt.
Das in der Schweiz ausgestellte internationale Zertifikat ist solange gültig, wie der/die Inhaber/in einen gültigen schweizerischen Schiffsführerausweis vorlegen kann, höchstens aber zehn Jahre ab seiner Ausgabe.