Prakt. Prüfung Kat. A
Für eine fundierte Ausbildung nehmen Sie am besten mit einem/einer Bootsfahrlehrer/in Kontakt auf.
Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden.
An der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob der/die Bewerber/in ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann.
Wer die praktische Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholen.
Die praktische Prüfung kann frühestens nach Ablauf eines Monates wiederholt werden.
Prüfungsprogramm:
Seemannschaft
- Belegen des Schiffes an Klampe, Poller, Ring und Pfahl, 4 Knoten
- Kursbestimmung auf der Seekarte
- Standortbestimmung durch Peilung
Schiffssicherheit
- Brandbekämpfung
- Gefahr von Wasser im Schiff
- Massnahmen bei Havarien und Kollisionen
- Maschinenausfall
- Schiff auf Grund setzen
- Beurteilung des Wetters und allfällig notwendiger Massnahmen
- Ankermanöver
Klarmachen des Schiffes zur Fahrt
- Fahren
- Ab- und Anlegen an Steg Steuerbord und Backbord voraus und rückwärts
- Manövrieren auf engem Raum
- Bug- und Hecklandung
- Mann über Bord
- Fahren auf verschiedenen Kursen
- Auf Fliessgewässern: Aufdrehen, Landen in der Strömung und im «Hinterwasser»