Prakt. Prüfung Kat. D
Für eine fundierte Ausbildung nehmen Sie am besten mit einem/einer Bootsfahrlehrer/in Kontakt auf.
Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden.
An der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob der/die Bewerber/in ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann.
Sie wird durchgeführt, wenn die Windstärke mindestens 2 Beaufort beträgt.
Wer die praktische Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholen.
Die praktische Prüfung kann frühestens nach Ablauf eines Monates wiederholt werden.
Prüfungsprogramm:
Seemannschaft
- Belegen des Schiffes an Klampe, Poller, Ring und Pfahl, 4 Knoten
- Kursbestimmung auf der Seekarte
- Standortbestimmung durch Peilung
Schiffssicherheit
- Brandbekämpfung
- Gefahr von Wasser im Schiff
- Verkleinern der Segelfläche in Fahrt (Reffen oder Wechsel der Segel), an Boje oder vor Anker
- Massnahmen bei Havarien und Kollisionen
- Maschinenausfall
- Schiff auf Grund setzen
- Beurteilung des Wetters und allfällig notwendiger Massnahmen
- Ankermanöver
Klarmachen des Schiffes zur Fahrt
Segeln
- Manövrieren auf engem Raum
- Mann über Bord
- Segeln auf verschiedenen Kursen
- Segelsetzen und -bergen an Boje und in Fahrt
- Manövrieren mit Wenden und Halsen
- Anlegen an und Ablegen von Boje oder Steg