Prakt. Prüfung Kat. D

Für eine fundierte Ausbildung nehmen Sie am besten mit einem/einer Bootsfahrlehrer/in Kontakt auf.

Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung abgelegt werden.

An der praktischen Prüfung wird festgestellt, ob der/die Bewerber/in ein Schiff nach den Verkehrsregeln sowie unter besonderen Umständen sicher führen kann.

Sie wird durchgeführt, wenn die Windstärke mindestens 2 Beaufort beträgt.

Wer die praktische Prüfung nicht besteht, kann sie wiederholen.
Die praktische Prüfung kann frühestens nach Ablauf eines Monates wiederholt werden.
 

Prüfungsprogramm:

Seemannschaft

  • Belegen des Schiffes an Klampe, Poller, Ring und Pfahl, 4 Knoten
  • Kursbestimmung auf der Seekarte
  • Standortbestimmung durch Peilung

Schiffssicherheit

  • Brandbekämpfung
  • Gefahr von Wasser im Schiff
  • Verkleinern der Segelfläche in Fahrt (Reffen oder Wechsel der Segel), an Boje oder vor Anker
  • Massnahmen bei Havarien und Kollisionen
  • Maschinenausfall
  • Schiff auf Grund setzen
  • Beurteilung des Wetters und allfällig notwendiger Massnahmen
  • Ankermanöver

Klarmachen des Schiffes zur Fahrt
Segeln

  • Manövrieren auf engem Raum
  • Mann über Bord
  • Segeln auf verschiedenen Kursen
  • Segelsetzen und -bergen an Boje und in Fahrt
  • Manövrieren mit Wenden und Halsen
  • Anlegen an und Ablegen von Boje oder Steg